Rechtliche Hinweise
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln den Schutz der immateriellen Wirtschaftsgüter, Markenrechte und urheberrechtlich geschützten Inhalte der BienenAG der Gesamtschule Erle.
Abschnitt 1
Sämtliche auf dieser Plattform veröffentlichten Inhalte, insbesondere die zugrundeliegenden Systemkonzepte, die Datenbankstruktur, die Benutzeroberflächen (UI/UX-Design) sowie Texte, Grafiken und multimediale Elemente, sind als Sprachwerke, Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art oder als Computerprogramme im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) geschützt.
Eigenentwicklung: Die Systeme wurden von der BienenAG der Gesamtschule Erle eigenständig konzipiert und unter Verwendung der Entwicklungsplattform Base44 implementiert. Die BienenAG beansprucht für die spezifische Ausgestaltung und die logischen Abläufe des Click&Collect- sowie des Coin-Systems den vollen Schutz als Urheber.
Verwertungsrechte: Die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der BienenAG bzw. der Gesamtschule Erle. Jede Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe außerhalb der gesetzlichen Schrankenbestimmungen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Rechteinhaber.
Pionierstatus: Als eine der ersten Bildungseinrichtungen in Deutschland, die ein integriertes digitales Ökosystem dieser Art für den schulischen Bereich entwickelt hat, legen wir besonderen Wert auf den Schutz unserer Innovationsleistung.
Abschnitt 2
Die Bezeichnungen und Logos unseres Projekts dienen der Unterscheidung unserer Leistungen von denen anderer Anbieter und genießen gesetzlichen Schutz als geschäftliche Bezeichnungen und Namen.
Geschützte Bezeichnungen: Insbesondere die Begriffe „BienenAG Click&Collect", das Treuesystem „BeeCoins" sowie das Digitalangebot „BeeDigits" sind als Unternehmenskennzeichen gemäß § 5 MarkenG sowie als Namensrechte gemäß § 12 BGB geschützt.
Untersagung der Nutzung: Dritten ist es untersagt, im geschäftlichen Verkehr identische oder verwechslungsfähig ähnliche Bezeichnungen für identische oder vergleichbare Angebote zu verwenden, sofern dies geeignet ist, eine Zuordnungsverwirrung hervorzurufen.
Abschnitt 3
Der Schutz unserer Kennzeichen und Konzepte erstreckt sich insbesondere auf den räumlichen Wirkungskreis unserer Aktivitäten.
Regionaler Schutz: Da die BienenAG ihre Systeme aktiv im Raum Gelsenkirchen sowie im gesamten Ruhrgebiet betreibt und bewirbt, besteht hier ein besonderes wettbewerbsrechtliches Schutzbedürfnis.
Unterlassungsanspruch: Ein unbefugtes Auftreten unter unseren geschützten Namen oder die Übernahme unserer spezifischen Systematik (z. B. das „BeeCoins"-System) durch Dritte in dieser Region wird als unlautere Ausnutzung unserer Marktstellung gewertet und kann Unterlassungsansprüche auslösen.
Abschnitt 4
Trotz des strengen rechtlichen Schutzes verfolgt die BienenAG einen kooperativen Ansatz im Sinne des Bildungsauftrags.
Transferleistung: Wir begrüßen das Interesse anderer Schulen und Bildungseinrichtungen an unseren Systemen ausdrücklich.
Anfragepflicht: Eine Übernahme von Konzepten, Namensgebungen oder Designelementen ist jedoch nur nach vorheriger Rücksprache und schriftlicher Freigabe gestattet. Wir unterstützen Sie gerne dabei, ähnliche Projekte rechtssicher und erfolgreich an Ihrer Schule zu etablieren.
Kontakt für Rechteanfragen
bienen.ges@gmail.comAbschnitt 5
Die BienenAG behält sich vor, ihre Rechte und Konzepte lizenzweise an Dritte – insbesondere an andere Schulen und Bildungseinrichtungen – weiterzugeben. Eine solche Lizenzvergabe erfolgt grundsätzlich rechtssicher und bedarf stets einer separaten, schriftlichen Vereinbarung.
Zeitliche Begrenzung: Eingeräumte Nutzungsrechte können befristet erteilt werden, so dass sie nach Ablauf einer vereinbarten Laufzeit automatisch erlöschen, sofern keine rechtzeitige Verlängerung vereinbart wurde.
Bedingungen & Voraussetzungen: Die Vergabe von Lizenzrechten kann an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, etwa an die Einhaltung schulischer Verwendungszwecke, die Nennung der BienenAG als Urheber oder die Wahrung der Marken- und Namensrechte.
Vorbehalt: Ein Anspruch auf Lizenzvergabe besteht nicht. Die BienenAG entscheidet im Einzelfall nach freiem Ermessen, ob, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen Rechte eingeräumt werden.
Abschnitt 6
Trotz sorgfältiger Recherche und Prüfung aller Inhalte können wir für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben sowie der Wiedergabe und Deklaration rechtlicher Vorschriften und Paragrafen keine Gewähr übernehmen.
Falsche Informationen: Für Fehler, Lücken oder veraltete Darstellungen – insbesondere bei der Angabe oder Zuordnung von Paragrafen – wird keine Haftung übernommen.
Keine Rechtsberatung: Die Inhalte dieser rechtlichen Hinweise stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Person Ihrer Wahl.
Ausgeschlossen sind zudem Schadensersatzansprüche, die auf der Nutzung der dargestellten Inhalte, Konzepte oder rechtsverbindlichen Erklärungen beruhen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der BienenAG entstanden ist.
Stand: Juli 2026
BienenAG der Gesamtschule Erle · Gelsenkirchen

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